Allgemeine Geschäftsbedingungen

Martin Mandler.Text.Konzept.Strategie.

Erstellt nach Empfehlung des FFW (Fachverband Freier Werbetexter e.V.)

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Jeder an Martin Mandler erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag. Dieser Vertrag basiert auf der Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen. Die Nutzungsrechte an den von Martin Mandler erstellten Texten, Konzepten und Strategien werden nach individueller Vereinbarung übertragen. Wenn nichts anderes vereinbart wird, wird lediglich das einfache Nutzungsrecht übertragen.

1.2 Alle von Martin Mandler erstellten Texte, Konzepte und Strategien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Martin Mandler überträgt dem Auftraggeber die für die jeweiligen Zwecke erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung und Zustimmung durch Martin Mandler. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung (Datum des Geldeingangs auf Martin Mandlers Konto) auf den Auftragsgeber über. Der Nutzungsumfang wird für jedes Projekt im Rahmen einer Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt.

1.4 Alle von Martin Mandler erstellten Texte, Konzepte und Strategien dürfen nur für die vereinbarten Zwecke und die vereinbarte Nutzungsart im vertraglichen Umfang verwendet werden. Jede andere oder weitergehende Nutzung sowie die Nachahmung von Konzepten, Strategien oder Texten ist nur mit Einwilligung Martin Mandlers und nach Vereinbarung eines entsprechenden zusätzlichen Honorars gestattet.

1.5 Werden von Martin Mandler erstellte Texte, Konzepte oder Strategien in einem über den vereinbarten Umfang hinausgehenden Umfang genutzt, ist Martin Mandler berechtigt, die Vergütung für diese zusätzliche Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen. Hierbei gilt ein erhöhtes Honorar in der dreifachen Höhe der vereinbarten Vergütung. War keine Vergütung vereinbart, gilt die nach der Honorartabelle des FFW (Fachverband Freier Werbetexter e.V.) übliche Vergütung als vereinbart.

1.6. Vorschläge, Korrekturen und andere Mitwirkung des Auftraggebers an den Texten, Konzepten und Strategien von Martin Mandler begründen kein wie auch immer geartetes Miturheberrecht.

2 Auftragsvergabe und Vergütung

2.1 Die Vergabe von Aufträgen an Martin Mandler bedarf grundsätzlich der schriftlichen Form.

2.2 Soweit nichts anders vereinbart wurde, ist die Erstellung von Texten, Konzepten und Strategien durch Martin Mandler für den Auftraggeber honorarpflichtig. Ebenso sind anderweitige Tätigkeiten, die Martin Mandler für den Auftraggeber erbringt, honorarpflichtig, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

2.3 Erst mit der in schriftlicher Form erfolgten Auftragsvergabe werden Aufträge von Martin Mandler bearbeitet. Die Lieferfristen werden in dieser Auftragsvergabe ebenso festgelegt wie der Leistungsumfang. Anderweitige Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.

2.4 Die Vergütung der von Martin Mandler erbrachten Leistungen entspricht dem in der Auftragsvergabe vereinbarten Honorar. Davon abweichende Vereinbarungen haben keine Geltung. Es sei denn, sie wurden schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspartnern ausdrücklich akzeptiert.

2.5 Das vereinbarte Honorar ist nach Ablieferung des Werkes und nach dem Zugang der Rechnung ohne Abzüge fällig. Sofern keine Korrekturwünsche bei Martin Mandler eingehen, gilt ein Werk nach Ablauf einer Frist von 14 Werktagen als mängelfrei angenommen und abgeschlossen.

2.6 Vom Auftraggeber oder sonstigen am Arbeitsprozess beteiligten Personen erbrachte Vorschläge, Änderungswünsche, Mitarbeit o. Ä. haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

2.7 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Martin Mandler gemäß BGB § 286 ff. berechtigt, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Diese werden in der Höhe von 10 % über dem gültigen Basiszinssatz berechnet. (Der jeweils gültige Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich festgelegt und ist unter www.bundesbank.de einsehbar.) Mahngebühren werden mit jeweils 10 Euro pro Mahnung pauschal erhoben. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, enthält das bei Auftragsvergabe festgelegte Honorar zwei Korrekturphasen nach der Abgabe des ersten Entwurfes. Darüber hinausgehende Korrekturwünsche des Auftraggebers werden nach Aufwand abgerechnet. Der jeweilige

Stundensatz wird bei Auftragsvergabe vertraglich festgehalten. Dies gilt auch für Autorenkorrekturen (d. h. Änderungen, die nach einer bereits erfolgten Textfreigabe anfallen).

3.2 Kosten für Porto, Kurierfahrten, Recherche, Material etc., die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden dem Auftraggeber ohne Aufschlag weiterberechnet.

3.3 Martin Mandler ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen und mit dem Auftragsgeber abgesprochen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Martin Mandler entsprechende Vollmacht zu erteilen.

3.4 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Martin Mandler abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Martin Mandler im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

3.5 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Hiervon ausgenommen ist ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch, sofern nichts anderes vereinbar wurde.

4 Mitwirkungspflichten und Verschwiegenheit

4.1 Martin Mandler verpflichtet sich, den erteilten Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Die Grundlage für die Ausführung des Auftrags bildet das Briefing durch den Auftraggeber.

4.2 Ebenso verpflichtet sich Martin Mandler, alle ihm vom Auftraggeber zu Informationszwecken und als Briefing-Unterlagen zur Verfügung gestellten Unterlagen mit größter Sorgfalt zu behandeln.

4.3 Martin Mandler verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen eines Auftrags oder unverbindlichen Briefing- bzw. Kennenlerngespräches erhaltenen Informationen. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt und sie endet nicht mit Beendigung eines Auftrages bzw. Abschluss eines Projektes.

4.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Martin Mandler alle für die Ausführung eines Auftrages notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Sofern diese Mitwirkungspflicht verletzt wird, haftet Martin Mandler nicht für Verzögerungen oder Schäden, die aus einem fehlerhaften oder unvollständigen Briefing an dem Werk entstehen.

5. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

5.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach Freigabe von Konzeption, Strategie und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Martin Mandler behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Martin Mandler eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

5.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Martin Mandler übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere dass er die erforderlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen der Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Martin Mandler von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6 Abnahme und Belegmuster

6.1. Bevor ein von Martin Mandler erstelltes Werk veröffentlicht, vervielfältigt, produziert oder anderweitig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, sind ihm Korrekturmuster vorzulegen. Ausnahmen, etwa im Rahmen von Präsentationen, sind vorher zu vereinbaren.

6.2. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Martin Mandler 5 kostenlose Belegexemplare. Martin Mandler ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden und den Namen des Auftraggebers als Referenz anzugeben sowie das Logo des Auftraggebers bis auf Widerruf zu Eigenwerbungszwecken zu verwenden.

6.3. Aus dem zwischen Auftraggeber und Martin Mandler geschlossenen Werkvertrag sind nur handwerkliche Mängel gemäß BGB §640 ff. relevant für eine verweigerte Abnahme bzw. Zahlung der vereinbarten Vergütung. Geschmacksfragen des Auftraggebers haben darauf keinen Einfluss. Das gilt auch für Korrekturphasen und Gestaltungsfreiheit.

7. Haftung

7.1 Vor der Veröffentlichung werden die Endfassungen der Texte, Konzepte und Strategien durch den Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüft und schriftlich freigegeben. Mit dieser Freigabe geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte an den Auftraggeber über. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen entfällt jede Haftung für Martin Mandler.

7.2 Martin Mandler haftet nicht für die rechtliche sowie wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der vom Auftraggeber freigegebenen Arbeiten.

7.3 Martin Mandler verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

7.4 Unterlagen, die Martin Mandler für die Abwicklung des Auftrages übergeben wurden, werden von ihm mit größter Sorgfalt behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Beendigung des Auftrages verpflichtet er sich, alle Unterlagen, sofern das vom Auftraggeber gewünscht wird, unbeschädigt zurückzugeben. Für entstandene Schäden haftet Martin Mandler dabei nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, jedoch ist ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ausgeschlossen.

7.5 Werden von Martin Mandler Fremdleistungen in Auftrag gegeben, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. In solchen Fällen haftet Martin Mandler nur für eigenes Verschulden, grobe Fahrlässigkeit und nur bei Vorsatz.

7.6 Martin Mandler haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Trägermedien jedweder Art mit den angelieferten Arbeiten entstehen. Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

7.7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Werktagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Martin Mandler geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mängelfrei abgenommen. Alle anderen Mängel verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Übergabe der Entwürfe an den Auftraggeber.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Martin Mandler.

8.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Für eventuell unwirksame Bestimmungen gelten jeweils zulässige, ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst entsprechende Regelungen.

8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Kail, den 01.08.2014